Haftungsausschluss und Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Yoga-Festival erfolgt auf eigene Verantwortung.

Die angebotenen Yoga-, Meditations- und Bewegungsprogramme stellen körperliche Aktivitäten dar, die mit einem Verletzungsrisiko verbunden sein können, insbesondere durch Überdehnung, Gleichgewichtsverlust oder unsachgemäße Ausführung von Übungen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, ihren Gesundheitszustand eigenverantwortlich zu prüfen, ihre individuellen körperlichen Grenzen zu beachten und die Intensität sowie Ausführung der Übungen eigenverantwortlich anzupassen. Im Zweifel wird empfohlen, vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen.

Die Teilnahme an einzelnen Programmpunkten setzt eine ausreichende körperliche und gesundheitliche Verfassung voraus. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen der Veranstalter, Trainer und sonstigen Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten. Unbeschadet dessen bleibt die Entscheidung über die Teilnahme sowie die konkrete Ausführung einzelner Übungen bei den Teilnehmern.

Soweit Programmpunkte im Freien stattfinden, erfolgt die Teilnahme auf eigenes Risiko. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf unebene oder rutschige Untergründe sowie Witterungseinflüsse (z. B. Hitze, Kälte oder Nässe).

Die Veranstalter treffen im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung angemessene organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Ablaufs. Eine darüberhinausgehende Haftung für Risiken, die sich aus der Natur der Veranstaltung ergeben oder durch individuelles Verhalten von Teilnehmern entstehen, ist ausgeschlossen.

Haftungsausschluss

Die Haftung der Veranstalter, ihrer gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Für Sachschäden ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.